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Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn der Mieter insolvent wird?

betrifft Mieter, Vermieter, Insolvenzverwalter, Gläubiger
Ein Bestandvertrag bleibt durch die Insolvenzeröffnung grundsätzlich unberührt und läuft mit der Masse weiter; der Insolvenzverwalter tritt von selbst in den Vertrag ein. Hat der Schuldner etwas gemietet oder gepachtet, können sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Vermieter unter Einhaltung der gesetzlichen oder der kürzeren vereinbarten Frist kündigen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 24.04.2024 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Bestandverträge werden durch die Konkurseröffnung grundsätzlich nicht berührt, das Bestandverhältnis setzt sich unverändert mit der Konkursmasse fort; der Masseverwalter tritt mit der Konkurseröffnung ipso iure in den Bestandvertrag ein. Hat der Gemeinschuldner eine Sache in Bestand genommen, kann allerdings sowohl der Masseverwalter als auch der Bestandgeber den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen oder der vereinbarten kürzeren Frist kündigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020908 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 22.

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