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Wann steht mir Trennungsgeld bei auswärtiger Arbeit zu?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bauarbeiter
Trennungsgeld steht Ihnen zu, wenn Sie vom Betrieb auf eine Arbeitsstelle außerhalb Ihres Wohn- oder Dienstorts entsandt werden und die tägliche Rückkehr an den Wohnort nicht zumutbar ist. Es entfällt, wenn Sie eigens für diese Arbeitsstelle aufgenommen wurden. Ob Sie verheiratet oder ledig sind, spielt keine Rolle.

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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Einem betriebsentsandten Arbeitnehmer steht ein Trennungsgeld nach § 9 Abschnitt II Z 2 lit a KollV dann zu, wenn er vom Betrieb auf eine Arbeitsstelle außerhalb des Wohnortes oder Dienstortes, für den er aufgenommen wurde, entsandt wird, sofern ihm die tägliche Rückkehr an den Wohnort nicht zumutbar ist und er nicht eigens für diese Arbeitsstelle aufgenommen wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064152 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

KollV für Bauindustrie und Baugewerbe §9 AbschnII

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Trennungsgeld und ständiger Betriebsort

Nein. Trennungsgeld gebührt nur, wenn Sie von Ihrem ständigen Betriebsort auf eine andere Arbeitsstätte entsendet werden und deshalb nicht täglich heimkehren können. Wer von vornherein für Baustellen in einem bestimmten Gebiet aufgenommen wurde und nur dort arbeitet, wird nicht entsendet.

günstig für Arbeitgeber Aliquote Urlaubsbeihilfe bei Beendigung

Nein. Steht am Tag der Fälligkeit bereits fest, dass Ihr Arbeitsverhältnis noch im laufenden Jahr endet, gebührt Ihnen die Urlaubsbeihilfe nur anteilig. Maßgeblich ist die zu diesem Zeitpunkt feststehende Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses.

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