Wann steht mir Trennungsgeld bei auswärtiger Arbeit zu?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Voraussetzung für den Anspruch ist grundsätzlich der Wohnort und die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr vom Arbeitsort. Ob der Arbeitnehmer verheiratet oder ledig ist, spielt dabei keine Rolle. Eine Haushaltsführung wird vom Kollektivvertrag nicht gesondert verlangt.OGH 9 ObA 314/00t, 10.01.2001
- Hier: Nächtigungsgeld.OGH 9 ObA 314/00t, 10.01.2001
- Fahrzeit von 5 Stunden täglich.OGH 8 ObA 102/00h, 30.03.2000
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 179/94, 28.09.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064152 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 ObA 150/16y, 26.01.2017, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
KollV für Bauindustrie und Baugewerbe §9 AbschnII
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Trennungsgeld gebührt nur, wenn Sie von Ihrem ständigen Betriebsort auf eine andere Arbeitsstätte entsendet werden und deshalb nicht täglich heimkehren können. Wer von vornherein für Baustellen in einem bestimmten Gebiet aufgenommen wurde und nur dort arbeitet, wird nicht entsendet.
Nein. Steht am Tag der Fälligkeit bereits fest, dass Ihr Arbeitsverhältnis noch im laufenden Jahr endet, gebührt Ihnen die Urlaubsbeihilfe nur anteilig. Maßgeblich ist die zu diesem Zeitpunkt feststehende Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses.