Steht mir Trennungsgeld zu, wenn ich immer am selben Ort arbeite?
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufnahme des Arbeitnehmers für Wiener Baustellen und ausschließliche Tätigkeit in Wien ohne Veränderung/Entsendung von seinem ständigen Betriebsort auf eine außerhalb seines ständigen Betriebsorts gelegene Arbeitsstätte.OGH 9 ObA 150/16y, 26.01.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131259 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 150/16y, 26.01.2017, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
KollV für das Steinarbeitergewerbe §11A
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Trennungsgeld steht Ihnen zu, wenn Sie vom Betrieb auf eine Arbeitsstelle außerhalb Ihres Wohn- oder Dienstorts entsandt werden und die tägliche Rückkehr an den Wohnort nicht zumutbar ist. Es entfällt, wenn Sie eigens für diese Arbeitsstelle aufgenommen wurden. Ob Sie verheiratet oder ledig sind, spielt keine Rolle.
Das ist möglich. Der Begriff „ständiger Betrieb“ in Kollektivverträgen meint Ihre Arbeitsstelle, also Betriebsstätte, Werksgelände oder Lager, und nicht den Betrieb im Sinne des Betriebsrätegesetzes. Damit sollen die Arbeiten an der regelmäßigen Arbeitsstelle von jenen abgegrenzt werden, die ausnahmsweise außerhalb zu leisten sind.