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Steht mir Trennungsgeld zu, wenn ich immer am selben Ort arbeite?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Bauarbeiter, Arbeitgeber
Nein. Trennungsgeld gebührt nur, wenn Sie von Ihrem ständigen Betriebsort auf eine andere Arbeitsstätte entsendet werden und deshalb nicht täglich heimkehren können. Wer von vornherein für Baustellen in einem bestimmten Gebiet aufgenommen wurde und nur dort arbeitet, wird nicht entsendet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Der Wortlaut „ihres ständigen Betriebsortes“ spricht für ein Verständnis dahin, dass es sich um den Ort handelt, in dem ein Arbeitnehmer nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung regelmäßig und dauerhaft eingesetzt wird. Hat ein Arbeitnehmer keine solche Arbeitsstätte aufzuweisen und wurde er daher nicht von seinem ständigen Betriebsort auf eine andere Arbeitsstätte entsendet, was für ihn die nachteilige Konsequenz hätte, dass ihm nun eine tägliche Rückkehr nicht mehr zugemutet werden könnte, hat er keinen Anspruch auf Trennungsgeld.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131259 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

KollV für das Steinarbeitergewerbe §11A

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Trennungsgeld bei Entsendung

Trennungsgeld steht Ihnen zu, wenn Sie vom Betrieb auf eine Arbeitsstelle außerhalb Ihres Wohn- oder Dienstorts entsandt werden und die tägliche Rückkehr an den Wohnort nicht zumutbar ist. Es entfällt, wenn Sie eigens für diese Arbeitsstelle aufgenommen wurden. Ob Sie verheiratet oder ledig sind, spielt keine Rolle.

günstig für Arbeitnehmer Ständiger Betrieb im Kollektivvertrag

Das ist möglich. Der Begriff „ständiger Betrieb“ in Kollektivverträgen meint Ihre Arbeitsstelle, also Betriebsstätte, Werksgelände oder Lager, und nicht den Betrieb im Sinne des Betriebsrätegesetzes. Damit sollen die Arbeiten an der regelmäßigen Arbeitsstelle von jenen abgegrenzt werden, die ausnahmsweise außerhalb zu leisten sind.

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