Muss ich nach der Trennung selbst für mich verdienen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 20.04.2022 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einstweiliger Unterhalt.OGH 1 Ob 134/09a, 13.10.2009
- Die Rechtsansicht, auf der Grundlage des § 94 Abs 2 zweiter Satz ABGB sei das (wenngleich zeitlich intensive) Hobby der Beklagten nicht in Geld zu bewerten und diese sei damit nicht auf die Tätigkeit einer landwirtschaftlichen Facharbeiterin „anzuspannen", steht mit höchstgerichtlicher Judikatur nicht im Widerspruch.OGH 5 Ob 189/08t, 23.09.2008
- Nur die Aufgabe einer Erwerbstätigkeit gegen den Willen des Ehepartners kann zur Anwendung des Anspannungsgrundsatzes führen.OGH 1 Ob 56/01v, 29.05.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009609 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 10 Ob 12/22w, 20.04.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 210/20f, 25.11.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 7/20z, 23.04.2020
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ihr eigenes Einkommen wird in angemessener Weise berücksichtigt, auch wenn Sie den Haushalt geführt haben. Ein Zuschuss ist erst dann zu leisten, wenn sich die Einkommen der beiden berufstätigen Ehegatten wesentlich unterscheiden. Mussten Sie aber nur wegen einer Unterhaltsverletzung des anderen eine Arbeit annehmen, mindert dieses Einkommen Ihren Anspruch nicht.
Auch wenn Sie den Arbeitsplatz selbst verschuldet verloren haben, müssen Sie nur alles unternehmen, was nach Ihren persönlichen Verhältnissen und der Arbeitsmarktlage sinnvoll ist, um wieder ähnlich zu verdienen. Dass Sie den Verlust selbst verursacht haben, bleibt ohne Folgen. Anders ist es nur, wenn Ihnen nachgewiesen wird, dass Sie den Verlust bewusst herbeigeführt haben, um den Unterhalt zu umgehen.