Zum Inhalt springen

Muss ich nach der Trennung selbst für mich verdienen?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Geschiedene, Ehegatten
Nicht ohne Weiteres. Haben Sie bis zur Aufhebung des gemeinsamen Haushalts Ihren Beitrag durch die Haushaltsführung geleistet und sind Sie keiner ständigen und gleichmäßigen Erwerbstätigkeit nachgegangen, steht Ihnen Unterhalt wie in aufrechter Ehe zu. Sie müssen sich nicht zusätzlich anstrengen, solange nicht bewiesen ist, dass sich das nach der gemeinsamen Lebensgestaltung ohnehin geändert hätte.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 20.04.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Hat die geschiedene Frau bis zur Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes ihren Beitrag durch die Haushaltsführung geleistet und ist sie keiner - bei der Deckung der Lebensbedürfnisse einzuplanenden - ständigen und gleichmäßigen eigenen Erwerbstätigkeit nachgegangen, steht ihr Unterhalt wie bei aufrechter Ehe zu, ohne dass von ihr eine weitere Anspannung ihrer Kräfte gefordert werden könnte, solange nicht erwiesen ist, dass nach der einvernehmlichen Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse auch bei aufrechter Lebensgemeinschaft nach einer bereits abgelaufenen Zeit oder unter bereits eingetretenen Voraussetzungen eine Änderung hätte eintreten sollen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009609 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Eigenes Einkommen beim Ehegattenunterhalt

Ihr eigenes Einkommen wird in angemessener Weise berücksichtigt, auch wenn Sie den Haushalt geführt haben. Ein Zuschuss ist erst dann zu leisten, wenn sich die Einkommen der beiden berufstätigen Ehegatten wesentlich unterscheiden. Mussten Sie aber nur wegen einer Unterhaltsverletzung des anderen eine Arbeit annehmen, mindert dieses Einkommen Ihren Anspruch nicht.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt nach verschuldetem Arbeitsplatzverlust

Auch wenn Sie den Arbeitsplatz selbst verschuldet verloren haben, müssen Sie nur alles unternehmen, was nach Ihren persönlichen Verhältnissen und der Arbeitsmarktlage sinnvoll ist, um wieder ähnlich zu verdienen. Dass Sie den Verlust selbst verursacht haben, bleibt ohne Folgen. Anders ist es nur, wenn Ihnen nachgewiesen wird, dass Sie den Verlust bewusst herbeigeführt haben, um den Unterhalt zu umgehen.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Schutz nach jahrelanger Haushaltsführung
Familienrecht · Unterhalt nach Trennung des Haushalts
Familienrecht · Unterhalt nach Auflösung des Haushalts