Kann ich meine Forderung trotz Insolvenz sofort einklagen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 19.05.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111172 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 5/20a, 19.05.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
KO §6 Abs1; KO §7 Abs3
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für gewöhnliche Insolvenzforderungen ja: Ohne das vorgeschriebene Anmeldungsverfahren ist der Weg zum Gericht unzulässig. Für Masseforderungen gilt das nicht, weil sie rechtlich anders zu beurteilen sind und keiner Anmeldung unterliegen.
Wurde eine Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet und nicht bestritten, gilt sie als festgestellt. Für spätere Klagen auf Zahlung bindet diese Feststellung das Gericht. Ändern lässt sich das nur mit den Mitteln des Verfahrensrechts, also mit einer Wiederaufnahmsklage, nicht mit einer eigenen neuen Klage.