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Kann ich als Schuldner den früheren Insolvenzverwalter selbst klagen?

günstig für Insolvenzverwalter betrifft Schuldner, Insolvenzverwalter, Gläubiger
Nur ausnahmsweise. Als Schuldner können Sie behauptete Verfehlungen im Insolvenzverfahren nur dann selbst gerichtlich geltend machen, wenn Ihnen sonst überhaupt kein Rechtsschutz offenstünde. Gegen den früheren Masseverwalter wurde ein solcher Fall verneint.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 06.11.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Die Klagslegitimation des Gemeinschuldners wegen behaupteter Verfehlungen im Konkurs ist nur bei sonst bestehendem Rechtsschutzdefizit zu bejahen (hier: gegen ehemaligen Masseverwalter verneint).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115501 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

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