Kann ich einen Gegenstand aus der Insolvenzmasse zurückbekommen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 21.02.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Ausscheidung einer Sache von an sich nicht unbedeutendem Wert (hier: mit Veräußerungs- und Belastungsverbot belastete Liegenschaft) hat nur dann zu erfolgen, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass für die Konkursgläubiger die Ausscheidung vorteilhafter ist als der Verbleib der Sache in der Masse. Die zu treffende Prognoseentscheidung hat sich daran zu orientieren, zu welchem Ergebnis das konkrete Konkursverfahren führen soll.OGH 8 Ob 8/06v, 30.03.2006
- Daher können etwa auch prandrechtsüberlastete Liegenschaften Gegenstand der Ausscheidung sein.OGH 8 Ob 8/06v, 30.03.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065251 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 7 Ob 218/17k, 21.02.2018, Fall aus Tirol
Genannte Normen
KO §119 Abs5 D
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Verteilt das Gericht im Insolvenzverfahren eine Masse aus einem freihändigen Verkauf, wird ein Widerspruch nur dann auf den eigenen Rechtsweg verwiesen, wenn strittige Tatsachen zu klären sind. Sonst entscheidet das Gericht sogleich selbst.
Nein. Entscheidend ist, wer am Tag der Insolvenzeröffnung im Grundbuch als Eigentümer steht. Auch wenn Ihnen die Liegenschaft längst übergeben und die Urkunde ausgehändigt wurde, fällt sie in die Insolvenzmasse.