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Was fällt in der Insolvenz nicht in die Masse?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter, Eigentümer
Nicht alles gehört zur Insolvenzmasse. Ausgenommen sind Rechte, die kein Vermögen darstellen, etwa Persönlichkeitsrechte, weiters Sachen und Rechte, die der Exekution entzogen sind, sowie Sachen, die zwar bei Ihnen sind, aber jemand anderem gehören.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 07.05.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Nicht zur Konkursmasse gehören Rechte des Gemeinschuldners, die nicht das Vermögen, sind, wie Persönlichkeitsrechte und dergleichen, weiters der Exekution entzogene Sachen und Rechte und Sachen, die zwar in der Gewahrsame des Gemeinschuldners sind, aber einem anderen gehören, zB solche, an denen Aussonderungsrechte bestehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0063707 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Aufteilungsanspruch in der Insolvenz

Ansprüche auf Aufteilung des ehelichen Vermögens fallen in die Insolvenzmasse und werden nach den Regeln des Insolvenzverfahrens behandelt. Richten sie sich nicht ohnehin auf Geld, können sie nur als Geldforderung zum Schätzwert angemeldet werden.

günstig für Gläubiger Hauskauf und Insolvenz des Verkäufers

Nein. Entscheidend ist, wer am Tag der Insolvenzeröffnung im Grundbuch als Eigentümer steht. Auch wenn Ihnen die Liegenschaft längst übergeben und die Urkunde ausgehändigt wurde, fällt sie in die Insolvenzmasse.

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