Bleiben mir Hausrat und Wohnung trotz Insolvenz?
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach wirksamer Antragstellung gemäß §§ 81 ff EheG durch den Insolvenzschuldner ist diesem – wie auch im Fall der Insolvenzeröffnung nach Antragstellung – die Befugnis zur weiteren Verfahrensführung entzogen. Das Verfahren kann nur vom Insolvenzverwalter fortgeführt werden.OGH 1 Ob 157/23d, 08.04.2024
- Hier: Zum nach Insolvenzeröffnung entstandenen Aufteilungsanspruch des insolventen Ehegatten.OGH 1 Ob 157/23d, 08.04.2024
- Würde man dem außerstreitigen Aufteilungsverfahren einen Vorrang vor dem Konkursverfahren zuerkennen, bestünde die Gefahr, dass der insolvente Gemeinschuldner durch Scheidung und nachfolgendes Aufteilungsverfahren seinen Gläubigern konkursverfangenes Vermögen entzieht.OGH 2 Ob 184/03b, 12.09.2003
- Hinsichtlich der dem Konkurs unterworfenen Sachen des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse muss allerdings der Ausgang des Konkursverfahrens abgewartet werden.OGH 2 Ob 184/03b, 12.09.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008589 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 157/23d, 08.04.2024, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AußStrG §229 ff; EheG §81 ff; EheG §87; KO §1 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ansprüche auf Aufteilung des ehelichen Vermögens fallen in die Insolvenzmasse und werden nach den Regeln des Insolvenzverfahrens behandelt. Richten sie sich nicht ohnehin auf Geld, können sie nur als Geldforderung zum Schätzwert angemeldet werden.
Nein. Entscheidend ist, wer am Tag der Insolvenzeröffnung im Grundbuch als Eigentümer steht. Auch wenn Ihnen die Liegenschaft längst übergeben und die Urkunde ausgehändigt wurde, fällt sie in die Insolvenzmasse.