Zum Inhalt springen

Darf jemand im Konkurs seine Forderung noch weitergeben?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter, Unternehmer
Kann eine im Ausland insolvente Person über ihre in Österreich gelegene Forderung frei verfügen, darf sie diese selbst gerichtlich geltend machen, etwa durch Beauftragung eines Rechtsanwalts. Sie darf damit auch einen Dritten betrauen und die Forderung zum Einziehen übertragen, sogar an den im ausländischen Insolvenzverfahren bestellten Verwalter. Der Rechtsgrund für diese Übertragung liegt jedenfalls im Auftrag zur Einziehung oder in der Geschäftsbesorgung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Ist ein (deutscher) Gemeinschuldner über seine in Österreich belegene Forderung frei verfügungsberechtigt, dann kann er diese Forderung nicht nur selbst (durch Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes) gerichtlich geltend machen, sondern damit auch im Wege einer (Inkassozession) Zession einen Dritten betrauen (auch den in der BRD in seinem Konkursverfahren bestellten Konkursverwalter). Der Rechtsgrund für diese Abtretung liegt jedenfalls im Auftrag zur Einziehung oder der Geschäftsbesorgung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065298 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

KO §180

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Abtretung einer Forderung und Klagerecht

Wenn jemand seine Forderung an eine andere Person abtritt, gehört sie ab diesem Zeitpunkt der anderen Person. Der frühere Gläubiger kann den Schuldner dann nicht mehr im eigenen Namen auf Zahlung klagen. Klagen kann nur noch derjenige, der die Forderung übernommen hat.

günstig für Schuldner Wirksamkeit der Forderungsabtretung

Die Übertragung einer Forderung ist nur wirksam, wenn ihr ein gültiges Grundgeschäft zugrunde liegt. Ist die Übertragung unwirksam, ist die klagende Seite nicht Ihr Gläubiger. Diesen Einwand können Sie als Schuldner erheben.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Klage über ein fremdes Recht
Vertragsrecht · Klage nach Übertragung zum Inkasso
Verfahrensrecht · Klage nach Abtretung einer Forderung
Insolvenz · Ausländische Gesellschaft in der Insolvenz