Zum Inhalt springen

Darf jemand klagen, obwohl er die Forderung abgetreten hat?

betrifft Gläubiger, Schuldner, Kläger, Beklagte
Ob derjenige, der eine Forderung abgetreten hat, sie mit ausdrücklicher Zustimmung des Übernehmers im eigenen Namen einklagen darf, hängt davon ab, was zwischen den beiden vereinbart ist. In mehreren Fällen ist das möglich, etwa bei stiller Abtretung, bei Rückabtretung zum Einziehen oder bei Treuhand. Unzulässig ist nur, das Recht zu klagen losgelöst von der Forderung zu übertragen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 30.07.2026 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Ob der Zedent berechtigt ist, mit ausdrücklicher Zustimmung des Zessionars die abgetretene Forderung im eigenen Namen einzuklagen, richtet sich regelmäßig nach den zwischen Zedenten und Zessionar bestehenden Beziehungen des materiellen Rechtes. Hier ist eine Reihe von Fällen denkbar, in denen der Zedent tatsächlich zur Klage legitimiert ist (stille Zession, Rückzession zum Inkasso, Treuhänderschaft des Zedenten). Nur eine bloße "abstrakte" Übertragung des Prozeßführungsrechtes ist unzulässig (mit eingehender Stellungnahme zur bisherigen Literatur und Judikatur!).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032699 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 23.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Klagerecht nach Abtretung einer Forderung
Verfahrensrecht · Klage über ein fremdes Recht
Vertragsrecht · Abtretung einer Forderung und Klagerecht
Vertragsrecht · Klagerecht bei Abtretung zum Inkasso
Vertragsrecht · Inkassozession und Rückabtretung