Können wir die Nutzung einer gemeinsamen Liegenschaft während der Ehe regeln?
günstig für Miteigentümer betrifft Ehegatten, Miteigentümer
Ja. Soweit eine gemeinsame Liegenschaft nicht den Wohnbedürfnissen der Ehegatten gedient hat, ist eine Benützungsregelung auch bei aufrechter Ehe zulässig und möglich.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 24.09.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Soweit eine Liegenschaft nicht den Wohnbedürfnissen der Ehegatten gedient hat, ist die Vornahme einer Benützungsregelung bei aufrechter Ehe durchaus zulässig und möglich.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065352 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 72/19w, 24.09.2019
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
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