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Kann ich trotz Teilungsurteil noch eine Benützungsregelung beantragen?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Kläger, Beklagter
Ja. Solange die Eigentumsgemeinschaft tatsächlich noch besteht, können Sie eine Regelung der Benützung beantragen. Daran ändert ein bereits rechtskräftiges Teilungsurteil nichts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Trotz rechtskräftigem Teilungsurteil ist, solange die Eigentumsgemeinschaft besteht, ein Antrag auf Benützungsregelung zulässig.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004528 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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