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Zählt das Haus im Alleineigentum bei der Aufteilung uns beiden?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Miteigentümer
Ja, unter bestimmten Umständen. Wurde ein Ehegatte während der Ehe grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft mit der Ehewohnung, haben aber beide etwa gleich viel zur Errichtung des Hauses beigetragen und gingen übereinstimmend davon aus, im Innenverhältnis Miteigentümer zu sein, werden sie bei der Aufteilung so behandelt, als bestünde Miteigentum.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 16.03.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Wurde zwar ein Ehegatte während der Ehe und aufrechter Lebensgemeinschaft grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft auf der sich die Ehewohnung befand (hier: durch Kaufvertrag mit seinen Eltern), sind aber die Ehegatten, die dann etwa gleich viel zur Errichtung des Hauses beigetragen haben, übereinstimmend der Auffassung, sie wären im Innenverhältnis Miteigentümer der Liegenschaft, so sind sie im Rahmen des Aufteilungsverfahrens so zu behandeln, als läge Miteigentum vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108236 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EheG §84; EheG §90

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