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Darf mich der Fahrlehrer in eine schwierige Verkehrslage bringen?

günstig für Fahrschüler betrifft Fahrschüler, Fahrlehrer, Verkehrsteilnehmer
Nein. Ein Fahrlehrer darf Sie als Fahrschüler nicht in eine Verkehrslage bringen, der Sie voraussichtlich noch nicht gewachsen sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Der Fahrlehrer darf den Fahrschüler nicht in eine Verkehrslage bringen, der dieser voraussichtlich noch nicht gewachsen ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065443 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

KFG 1955 §101 Abs3

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