Hafte ich als Fahrschüler für einen Unfall?
günstig für Fahrschüler betrifft Fahrschüler, Fahrlehrer, Fahrschulen, Unfallgegner
Nur eingeschränkt. Als Fahrschüler sind Sie für einen Unfall nur verantwortlich, wenn Sie die Gefährlichkeit Ihres Fahrverhaltens aufgrund des schon erhaltenen Unterrichts oder der allgemeinen Erfahrung erkennen und sich fahrtechnisch und rechtlich richtig hätten verhalten können.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ein Fahrschüler ist für einen Unfall nur dann verantwortlich, wenn er durch den bereits genossenen Fahrunterricht oder auf Grund allgemeiner Erfahrung die Gefährlichkeit seines Fahrverhaltens einzusehen und sich dementsprechend auch - fahrtechnisch und rechtlich - richtig hätte verhalten können (hier: Einparkmanöver im Rückwärtsgang).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: keine Obliegenheit einer Fahrschülerin zum Tragen einer Motorradschutzhose bei der praktischen Prüfung im verkehrsfreien Raum (§ 6 Abs 1 Z 2 FSG-PV).OGH 2 Ob 52/21t, 28.09.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023413 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 52/21t, 28.09.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1297
- ABGB § 1299
- ABGB § 1304
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