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Darf ich übermüdet noch Auto fahren?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Motorradfahrer, Fahrschüler, Unfallbeteiligte
Nein. Wer so müde ist, dass er das Fahrzeug nicht mehr sicher beherrschen kann, ist zum Lenken nicht geeignet. Das gilt auch für einen Fahrschüler, der infolge Übermüdung mit dem Motorrad stürzt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Ist jemand so übermüdet, daß dadurch die Beherrschung eines Fahrzeuges in Frage gestellt ist, so ist er gemäß § 58 StVO zum Lenken eines Kraftfahrzeuges nicht geeignet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065961 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Mitverschulden des betrunkenen Beifahrers

Wer sich vor der Fahrt sinnlos betrinkt, kann nicht mehr prüfen, ob er sich dem Fahrer anvertrauen darf. Verursacht der betrunkene Fahrer dann einen Unfall, trifft den Verletzten eine Mitschuld. Nur wenn ihn am eigenen Rausch kein Verschulden trifft, etwa weil er die berauschende Wirkung nicht kannte, das Getränk ärztlich verordnet war oder ihm der Alkohol eingeflößt wurde, wird ihm das nicht angerechnet.

günstig für Schädiger Mitverschulden ohne Motorradschutzkleidung

Ja. In Österreich hat sich die Überzeugung durchgesetzt, dass ein einsichtiger Motorradfahrer wegen der erhöhten Eigengefährdung Schutzkleidung trägt. Fahren Sie ohne solche Kleidung, kann Ihnen bei einem Unfall ein Mitverschulden angelastet werden. Das gilt auch bei kurzen Überlandfahrten mit hoher Geschwindigkeit.

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