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Kann ich die Gemeinschaft nur an einem Grundstück auflösen?

günstig für Teilungsgegner betrifft Miteigentümer, Erben, Geschwister, Landwirte
Ja, aber nur wenn dadurch keine wirtschaftliche Einheit zerrissen wird. Sie dürfen sich nicht die begehrten Stücke herausgreifen und den anderen einen unverwertbaren Rest überlassen. Ob die Grundstücke in derselben Grundbuchseinlage stehen, ist dabei ohne Bedeutung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 03.09.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Der Teilungskläger kann die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft auch nur an einer von mehreren gemeinsamen Sachen fordern, aber nur dann, wenn dadurch nicht eine wirtschaftliche Einheit zerstört wird. Es ist dem die Aufhebung fordernden Teilhaber verwehrt, die der Gemeinschaft unterworfenen Vermögenswerte, wenn sie eine wirtschaftliche Einheit bilden, zu trennen und die vermutlich begehrten Sachen allein dem Teilungsverfahren zu unterziehen. Es bliebe ein unverwertbarer Rest, eine Belastung des Miteigentümers, die ihm zum Nachteil gereichen würde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013240 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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