Zum Inhalt springen

Wie kommt eine Straßenabtretung schnell ins Grundbuch?

günstig für Gemeinde betrifft Grundstückseigentümer, Gemeinden, Anrainer, Dienstbarkeitsberechtigte
Für kleine Besitzänderungen, die durch einen fertigen Weg- oder Wasserbau bereits Wirklichkeit sind und im Kataster stehen, gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Das Grundbuch wird dann rasch berichtigt, ohne Rücksicht auf die eingetragenen Rechte. Ohne einen solchen fertigen Bau steht dieser Weg nicht offen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Die Bedeutung der Sonderbestimmungen der §§ 15 ff LiegTeilG liegt darin, daß die zahlreichen, aber geringfügigen Besitzänderungen, die bereits in der Wirklichkeit vollzogen sind und auch schon im Grundkataster durchgeführt wurden, nun auch im Grundbuch ohne Rücksicht auf die bücherlichen Rechte der Eigentümer und Buchberechtigten unverzüglich durchgeführt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066387 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Genannte Normen

LiegTeilG §15 ff

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Grundbuchsgericht bei Anlagen und Wegen
Eigentum und Grundbuch · Einspruch bei Grundabtretung für Straßen
Eigentum und Grundbuch · Grundabtretung für eine Straße
Eigentum und Grundbuch · Vereinfachtes Verfahren bei Grundstücksteilung
Eigentum und Grundbuch · Grundbuchsberichtigung bei geteiltem Grundstück