Was kann ich einwenden, wenn mein Grund für eine Straße abgeschrieben wird?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Buchberechtigte, Gemeinden
Ihr Einspruch in diesem vereinfachten Verfahren ist eng begrenzt. Sie können nur einwenden, dass über die Abtretung kein Einvernehmen bestand oder dass keine Enteignung vorlag. Dazu zählt auch der Einwand, die Vereinbarung sei mangels Genehmigung des Gemeinderats unwirksam.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Der Einspruch nach § 20 LiegTeilG idF der GB‑Novelle 2008 (BGBl 2008/100) ist auf die Behauptung des fehlenden Einvernehmens über die Rechtsabtretung beziehungsweise die fehlende Enteignung beschränkt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach den Zielsetzungen der GB‑Nov 2008, die den Rechtsschutz betroffener Grundeigentümer und sonstiger Buchberechtigter im Sonderverfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG verbessern wollte, steht Grundeigentümern und Buchberechtigten im Einspruchsverfahren nach § 20 LiegTeilG auch der Einwand offen, ein Einvernehmen läge deshalb nicht vor, weil eine getroffene Vereinbarung mangels erforderlicher Genehmigung des Gemeinderats rechtsunwirksam sei.OGH 5 Ob 126/14m, 18.11.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127270 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 5 Ob 95/25v, 23.09.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 153/16k, 19.12.2016, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 63/15y, 23.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
LiegTeilG §15; LiegTeilG §20
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