Kann ich einen einzelnen Buchstaben als Marke schützen lassen?
günstig für Mitbewerber betrifft Unternehmer, Markenanmelder, Mitbewerber
Nein, nur ausnahmsweise. Einzelne Buchstaben und Ziffern werden im Geschäftsverkehr häufig für Größe, Sorte oder Qualität verwendet und sagen deshalb nichts über die Herkunft der Ware; das M im Modebereich steht etwa für Medium. Schutz bekommen Sie nur, wenn das Zeichen so eigenartig gestaltet ist, dass es bildhaft wirkt, oder wenn Sie die Verkehrsgeltung beweisen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.09.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Bei der Beurteilung der Kennzeichnungskraft von Buchstaben oder Ziffern sowie von Buchstabengruppen und Zifferngruppen muß berücksichtigt werden, daß solche Zeichen erfahrungsgemäß von vielen Unternehmungen im innerbetrieblichen Geschäftsverkehr zur Bezeichnung bestimmter Warenmerkmale (Größe, Sorte, Qualität) verwendet werden. Sie sind daher - außer im Fall des Beweises der Verkehrsgeltung - nur ausnahmsweise zur Erwerbung eines Alleinrechtes durch Registrierung als Marken geeignet, nämlich dann, wenn ihre Anordnung oder Ausführung so eigenartig ist, daß sie dem Zeichen bildhafte Wirkung verleiht und es so zur Bildmarke macht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Großbuchstabe M wird im Modebereich regelmäßig als abgekürzte Größenangabe für die Größe „Medium“ verwendet und ist folglich rein beschreibender Natur.OGH 4 Ob 66/18m, 25.09.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066724 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 66/18m, 25.09.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §4 Abs1 Z2; UWG §9 C1
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