Kann ich einen beschreibenden Namen für mich allein beanspruchen?
günstig für Mitbewerber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber, Konsumenten
Nein, in aller Regel nicht. Bestandteile, die nur beschreiben oder sonst schwach sind, prägen den Gesamteindruck wenig; deshalb genügen schon kleine Unterschiede in den übrigen Teilen, damit keine Verwechslungsgefahr besteht. Die buchstabengetreue Übernahme durch einen Mitbewerber bleibt aber unzulässig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 12.05.2026 (37 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1974)
Schutzunfähige oder schwache Teile tragen im allgemeinen, wenn überhaupt, so nur wenig zum Gesamteindruck des Zeichens bei; schon relativ geringe Abweichungen in den restlichen Bestandteilen reichen infolgedessen in der Regel aus, um die Gefahr von Verwechslungen zu beseitigen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Formmarke für ein am Körper getragenes Messgerät zur kontinuierlichen Blutzuckerüberwachung (OBU).OGH 4 Ob 102/25s, 12.05.2026
- Hier: Verwechslungsgefahr ZARA HOME (prioritätsältere Wortmarke) – AZRA HOME (Wort-Bild-Marke) verneintOGH 4 Ob 183/22y, 20.12.2022
- Die Verwechslungsfähigkeit von Marken ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen, wobei es auf den Gesamteindruck ankommt, den die Marken in Bild, Klang oder Bedeutung hervorrufen.OGH 4 Ob 5/06y, 20.04.2006
- "summer splash" - "summer jam".OGH 4 Ob 208/03x, 18.11.2003
- Ob der geographische Hinweis auf den Standort eines Garagenunternehmens etwas zu seiner Individualisierung beitragen kann, bedarf daher keiner Prüfung, weil es sich jedenfalls nur um ein schwaches Zeichen handeln könnte. "Kärntnerstraße-Tiefgarage" und "Kärntnerring-Garage" sind nicht verwechselbar ähnlich.OGH 4 Ob 4/96, 16.01.1996
- Auch beim Schutz des Namens als Kennzeichen eines Unternehmens ist dieser Grundsatz heranzuziehen.OGH 4 Ob 43/92, 01.09.1992
- Wenn sich die Übereinstimmung auf einen nicht schutzfähigen Wortbestandteil beschränkt, scheidet die Gefahr von Verwechslungen mit einer Wort-Bild-Marke von vornherein aus.OGH 4 Ob 170/90, 15.01.1991
- Die unveränderte, buchstabengetreue Übernahme durch einen Mitbewerber ist aber unzulässig.OGH 4 Ob 22/89, 04.04.1989
- Easy-Rider - Easy-Walker-SchuheOGH 4 Ob 343/86, 15.12.1987
- Hier: Wort-Bild-Zeichen - "Wunderbaum"OGH 4 Ob 414/85, 29.09.1987
- Die Aufmerksamkeit des Käufers wird in solchen Fällen zwangsläufig auf die übrigen Zeichenelemente gelenkt. Es kommen aber auch Zeichen vor, bei denen durch ausschließliche Kombination schutzunfähiger oder schwacher Bestandteile dennoch ein eigenartiger neuer Gesamteindruck entsteht. - "Tiere mit Herz"OGH 4 Ob 302/86, 04.02.1986
- Ein deutlich verschiedener Begriffsinhalt kann akustische und/oder optische Ähnlichkeit in den Hintergrund drängen.OGH 4 Ob 398/85, 14.01.1986
- EUROTAX - EUROTEXOGH 4 Ob 307/82, 02.03.1982
- BVGOGH 4 Ob 317/81, 16.02.1982
- Verwechslungsgefahr, wenn nur die Buchstabenfolge "BVG" übereinstimmt, nur dann wenn diese Verkehrsgeltung genießt.OGH 4 Ob 317/81, 16.02.1982
- Exquisit-HemdenOGH 4 Ob 431/81, 19.01.1982
- Sun Club Zusatz "Maggy" ausreichend.OGH 4 Ob 376/81, 29.09.1981
- KorbstudioOGH 4 Ob 322/80, 13.01.1981
- T.I.P. und TIPOGH 4 Ob 363/79, 10.07.1979
- "His" und "H.i.s."OGH 4 Ob 330/77, 14.06.1977
- WerbehausOGH 4 Ob 346/77, 17.05.1977
- STEAK-HouseOGH 4 Ob 371/76, 09.11.1976
- Supermast - SuperkraftOGH 4 Ob 343/75, 13.01.1976
- Doch bleibt der Gesamteindruck maßgebend, ob also die vorhandenen Unterschiede die beiden Zeichen in ihrer Gesamtheit so deutlich voneinander abheben, daß das Wahrnehmungsbild des jüngeren Zeichens ausreichend deutlich von dem im Gedächtnis haftenden Erinnerungsbild des älteren Zeichens abweicht.OGH 4 Ob 343/75, 13.01.1976
- ThermaOGH 4 Ob 334/75, 23.09.1975
- "Bi" und "Bic"OGH 4 Ob 332/75, 23.09.1975
- Pregnex - PregtestOGH 4 Ob 334/74, 01.10.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066749 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 37.
- OGH 4 Ob 102/25s, 12.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 100/24w, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 148/24d, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 194/23t, 27.08.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §4 Abs1 Z2; MSchG §14; UWG §9 C3a
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