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Kann eine Umfrage belegen, dass mein Zeichen geschützt ist?

günstig für Unternehmer betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Markeninhaber
Auch wenn keine allgemeinen Prozentsätze festgelegt werden, darf über den durch Benutzung erworbenen Schutz auf Grundlage einer Umfrage entschieden werden, die zeigt, wie stark das Zeichen als Herkunftshinweis verstanden wird. Es lässt sich aber nicht vorweg sagen, dass ab einem bestimmten Wert immer Schutz besteht: Je beschreibender das Zeichen von sich aus ist, desto höher muss der durch Benutzung erreichte Wert sein.

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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Dass der EuGH die Angabe „abstrakter" Prozentsätze verweigerte, spricht nicht dagegen, die Entscheidung über die durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft (Verkehrsgeltung, Verkehrsdurchsetzung) aufgrund des mit einer Umfrage ermittelten Kennzeichnungsgrads des strittigen Zeichens zu treffen. Es kann nur nicht von vorherein gesagt werden, dass ab einem bestimmten Kennzeichnungsgrad immer Unterscheidungskraft anzunehmen wäre. Vielmehr hängt das im Einzelfall davon ab, wie stark die originäre Unterscheidungskraft des Zeichens ausgeprägt ist. Je stärker der bloß beschreibende Charakter ist, um so höher müsste der durch Benutzung erworbene Kennzeichnungsgrad sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120911 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

MSchG §4; UWG §9 C2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Verbraucherschutz trotz fremder Rechtswahl

Ja, wenn es für Sie günstiger ist. Als Verbraucher können Sie sich darauf berufen, dass Ihnen durch die Wahl eines anderen Rechts der Schutz zwingender Bestimmungen Ihres Aufenthaltsstaats entzogen würde. Das Gericht muss dann prüfen, ob das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts Sie im konkreten Fall besser schützt.

günstig für Konsument Lücke nach einer verbotenen Vertragsklausel

Ob und wie die Lücke gefüllt wird, die eine verbotene Klausel hinterlässt, wird nicht in dem Verfahren geklärt, das die Vertragsbedingungen allgemein prüft. Darüber entscheidet das Gericht in Ihrem eigenen Verfahren gegen das Unternehmen. Ein Unternehmen darf auch nicht den Eindruck erwecken, es könne die verbotene Klausel einseitig ergänzen.

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