Warum wird ein rein beschreibender Name nicht als Marke geschützt?
günstig für Mitbewerber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber
Eine Marke ist nur schutzfähig, wenn sie Ihre Ware oder Leistung ohne Verwechslungsgefahr von jener anderer Anbieter unterscheidbar macht. Beschreibt das Zeichen bloß Beschaffenheit oder Bestimmung der Ware, sehen die Kunden darin keinen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen. Dann fehlt die Unterscheidungskraft und die Marke kann ihre Aufgabe nicht erfüllen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 27.04.2026 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Nach ständiger Rechtsprechung besitzt eine Marke Unterscheidungskraft, wenn sie in der Lage ist, ihre Hauptfunktion zu erfüllen, nämlich dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden und somit die Erfahrung zu wiederholen, falls sie positiv war, oder zu vermeiden, falls sie negativ war (4 Ob 46/18w mwN). Fehlt die Unterscheidungskraft, kann das Zeichen die Hauptfunktion der Marke als betrieblicher Herkunftshinweis nicht erfüllen (4 Ob 11/14t).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wortmarke „GOLDEN HILL“ ua für die Klasse 43 (Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen).OGH 4 Ob 107/25a, 27.04.2026
- Hier: Für Dienstleistungen der Klasse 41 eingetragene Wortmarke „Kleine Komödie Graz“.OGH 4 Ob 172/25k, 25.11.2025
- Hier: Die Begriffe der Wortbildmarke "GP GASTRO PROFI" sind dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommen und werden hinsichtlich der konkreten Waren, die allesamt in der Gastronomie zum Einsatz kommen, als Hinweis auf deren Beschaffenheit und Bestimmung wahrgenommen, und nicht als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen.OGH 4 Ob 148/24d, 22.10.2024
- Grundsätzlich ist von normaler Kennzeichnungskraft auszugehen; originär erhöhte Kennzeichnungskraft ist nur in besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, etwa bei berühmten Namen oder einer ganz besonders herausragenden Gestaltung.OGH 4 Ob 27/20d, 05.06.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132933 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 5.
- OGH 4 Ob 107/25a, 27.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 172/25k, 25.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 148/24d, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 27/20d, 05.06.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §4 Abs1 Z3
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