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Trifft die Kündigung auch den Mitmieter, der nichts tat?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Mitmieter, Vermieter, Ehegatten
Nein. Haben mehrere Personen gemeinsam gemietet, wirkt die Kündigung nur gegen jenen Mieter, der den Kündigungsgrund gesetzt hat. Ein Mitmieter, dem nichts vorzuwerfen ist, verliert die Wohnung dadurch nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1934, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1934)

Bei einheitlicher Miete wirkt die Kündigung nur gegen den Mieter, der den Kündigungstatbestand gesetzt hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067030 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Kündigung bei gemeinsamer Miete

Ja, wenn Sie beide die Wohnung gemeinsam gemietet haben, wirkt die Kündigung auch gegen Sie. Anders ist es bei einer Kündigung wegen offener Miete: Dafür muss jeder Mitmieter eigens gemahnt werden.

günstig für Vermieter Kündigung bei Streit unter Mietern

Ja. Bei Streitigkeiten und Übergriffen zwischen mehreren Mietern darf der Hauseigentümer alle Beteiligten kündigen oder auch nur einen davon. Es kommt nicht darauf an, ob nur der Gekündigte oder auch die anderen den Grund gesetzt haben; geschützt wird nicht nur der ruhige Mieter, sondern auch das Interesse des Vermieters an Ruhe und Ordnung im Haus.

Verwandte Fragen

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