Trifft die Kündigung auch den Mitmieter, der nichts tat?
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Ständige Rechtsprechung seit 1934, zuletzt bestätigt am 17.12.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1934)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Mitbestandverhältnis kann nur gegen alle Mitbestandnehmer gemeinsam aufgelöst werden. Gestaltungsrechte sind unteilbar; ein Teilauflösung die nur einem gegenüber wirkt, ist unzulässig.OGH 1 Ob 616/84, 27.06.1984
- Einheitliche Streitgenossenschaft.OGH 1 Ob 110/72, 21.06.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067030 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 3 Ob 227/19g, 17.12.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn Sie beide die Wohnung gemeinsam gemietet haben, wirkt die Kündigung auch gegen Sie. Anders ist es bei einer Kündigung wegen offener Miete: Dafür muss jeder Mitmieter eigens gemahnt werden.
Ja. Bei Streitigkeiten und Übergriffen zwischen mehreren Mietern darf der Hauseigentümer alle Beteiligten kündigen oder auch nur einen davon. Es kommt nicht darauf an, ob nur der Gekündigte oder auch die anderen den Grund gesetzt haben; geschützt wird nicht nur der ruhige Mieter, sondern auch das Interesse des Vermieters an Ruhe und Ordnung im Haus.