Zum Inhalt springen

Kann ich den gemeinsamen Mietvertrag allein kündigen?

betrifft Mieter, Ehegatten, Vermieter
Sind beide Ehegatten Mitmieter einer Wohnung, bilden sie hinsichtlich dieser Wohnung eine Gemeinschaft. Der Mietvertrag kann deshalb nur von beiden gemeinsam aufgekündigt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 02.07.2026 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Sind beide Ehegatten Mitmieter einer Wohnung, so bilden sie hinsichtlich dieser Wohnung eine Gemeinschaft nach § 825 ABGB. Der mit ihnen abgeschlossene Bestandvertrag kann nur von beiden Ehegatten aufgekündigt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020369 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 22.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Mietrecht · Kündigung gegen mehrere Mitmieter
Mietrecht · Kündigung bei gemeinsamer Miete
Mietrecht · Ausscheiden eines Mitmieters aus dem Mietvertrag
Mietrecht · Kündigung durch einen Miteigentümer
Mietrecht · Kündigung bei mehreren Mietern