Kann ich den gemeinsamen Mietvertrag allein kündigen?
betrifft Mieter, Ehegatten, Vermieter
Sind beide Ehegatten Mitmieter einer Wohnung, bilden sie hinsichtlich dieser Wohnung eine Gemeinschaft. Der Mietvertrag kann deshalb nur von beiden gemeinsam aufgekündigt werden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 02.07.2026 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Sind beide Ehegatten Mitmieter einer Wohnung, so bilden sie hinsichtlich dieser Wohnung eine Gemeinschaft nach § 825 ABGB. Der mit ihnen abgeschlossene Bestandvertrag kann nur von beiden Ehegatten aufgekündigt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Bestandverhältnis von Mitmietern kann vom Bestandgeber nur für alle gemeinsam aufgekündigt werden.OGH 8 Ob 284/00y, 21.12.2000
- Hier: Antrag eines Mitmieters auf Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der Vereinbarung über die vier Schilling je Quadratmeter der Wohnungsnutzfläche übersteigenden monatlichen Hauptmietzinse.OGH 5 Ob 28/83, 20.09.1983
- Die nicht gegen alle Mitmieter eingebrachte Aufkündigung ist schon aus diesem Grunde aufzuheben.OGH 5 Ob 196/71, 01.09.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020369 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 22.
- OGH 14 Os 1/26t, 02.07.2026
- OGH 3 Ob 227/19g, 17.12.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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