Darf der Vermieter neue Versicherungsprämien auf mich überwälzen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 21 Abs 1 Z 6 MRG.OGH 6 Ob 181/17m, 21.11.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067226 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 6 Ob 226/18f, 25.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 181/17m, 21.11.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 21 · Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine solche Klausel im Mietvertragsformular ist unwirksam. Sie ist nicht ausreichend durchschaubar, weil Ihnen die wirtschaftliche Tragweite und die künftig entstehenden Kosten verschleiert werden. Dasselbe gilt für die Verpflichtung, in eine bestehende Haushaltsversicherung einzutreten, wenn weder Prämie noch Umfang offengelegt sind.
Für die Verwaltung des Hauses darf der Vermieter nur einen gesetzlich festgelegten Pauschalbetrag als Betriebskosten anrechnen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Verwalter bestellt ist und wie hoch die Kosten tatsächlich sind. Vergleichbare Aufwendungen dürfen daneben nicht zusätzlich überwälzt werden.