Muss ich als Mieter der Hausversicherung des Vermieters beitreten?
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 21.03.2023 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2007)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vertretbare Beurteilung einer Klausel im Verbandsprozess als unzulässig, wonach sich der Mieter verpflichtet, in eine bestehende Haushaltsversicherung einzutreten, aufgrund der damit verbundenen Ausschaltung der vertraglichen Dispositionsfreiheit und mangelnden Offenlegung weder der Höhe der zu übernehmenden Prämie noch, was unter der vom Versicherungsschutz umfassten "Grundausstattung" zu verstehen ist.OGH 2 Ob 36/23t, 21.03.2023
- Hier: Klauseln in Mietverträgen - Verbandsprozess.OGH 4 Ob 106/21y, 27.07.2021
- Das Transparenzgebot verlangt nicht nur formale Verständlichkeit im Sinn von Lesbarkeit, sondern auch, dass Inhalt und Tragweite für den Verbraucher durchschaubar sind, dass dem Kunden die wirtschaftliche Tragweite der Bestimmung oder die Tatsache, dass ihm künftig entstehende Kosten aufgebürdet worden werden, nicht verschleiert wird.OGH 5 Ob 64/10p, 27.05.2010
- Hier: Eine Mietvertragsklausel, welche die Überwälzung der Kosten für eine Glasbruch- und Sturmschadenversicherung vorsieht, verstößt im Hinblick auf § 21 Abs 1 Z 6 MRG gegen das Transparenzgebot.OGH 6 Ob 81/09v, 18.12.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122134 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 2 Ob 36/23t, 21.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 106/21y, 27.07.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 21 · Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ob die Mehrheit der Hauptmieter der Überwälzung der Versicherungsprämien zugestimmt hat, wird einheitlich zu jenem Zeitpunkt geprüft, in dem der Vermieter den Versicherungsvertrag abschließt, erneuert oder ändert. Spätere Änderungen bei der Zahl der Mietgegenstände oder Meinungsänderungen der Stimmberechtigten bleiben ohne Einfluss. Auch ein neuer Mieter ist an die einmal erteilte Zustimmung gebunden, bis der Versicherungsvertrag ausläuft oder geändert wird.
Ja. Sie müssen nicht jedem einzelnen Versicherungsvertrag zustimmen; es genügt Ihr Einverständnis, dass das Haus angemessen gegen Wasserleitungsschäden versichert wird. Ändert der Vermieter später den Vertrag oder schließt er einen neuen ab, darf er die Prämien weiter verrechnen, solange die Versicherung angemessen ist.