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Muss ich als Mieter der Hausversicherung des Vermieters beitreten?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Konsumenten
Eine solche Klausel im Mietvertragsformular ist unwirksam. Sie ist nicht ausreichend durchschaubar, weil Ihnen die wirtschaftliche Tragweite und die künftig entstehenden Kosten verschleiert werden. Dasselbe gilt für die Verpflichtung, in eine bestehende Haushaltsversicherung einzutreten, wenn weder Prämie noch Umfang offengelegt sind.

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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 21.03.2023 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2007)

Die Klausel in Mietvertragsformblättern „Der Mieter stimmt dem Abschluss, der Erneuerung oder der Änderung von Verträgen über die angemessene Versicherung des Hauses gegen Glasbruch-, Sturmschäden ... zu bzw tritt den bestehenden Vereinbarungen bei." verstößt im Hinblick auf § 21 Abs 1 Z 6 MRG gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122134 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Versicherungsprämien als Betriebskosten

Ob die Mehrheit der Hauptmieter der Überwälzung der Versicherungsprämien zugestimmt hat, wird einheitlich zu jenem Zeitpunkt geprüft, in dem der Vermieter den Versicherungsvertrag abschließt, erneuert oder ändert. Spätere Änderungen bei der Zahl der Mietgegenstände oder Meinungsänderungen der Stimmberechtigten bleiben ohne Einfluss. Auch ein neuer Mieter ist an die einmal erteilte Zustimmung gebunden, bis der Versicherungsvertrag ausläuft oder geändert wird.

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Ja. Sie müssen nicht jedem einzelnen Versicherungsvertrag zustimmen; es genügt Ihr Einverständnis, dass das Haus angemessen gegen Wasserleitungsschäden versichert wird. Ändert der Vermieter später den Vertrag oder schließt er einen neuen ab, darf er die Prämien weiter verrechnen, solange die Versicherung angemessen ist.

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