Zum Inhalt springen

Kann der Vermieter bei Streit nur einen Mieter kündigen?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Nachbarn im Haus
Ja. Bei Streitigkeiten und Übergriffen zwischen mehreren Mietern darf der Hauseigentümer alle Beteiligten kündigen oder auch nur einen davon. Es kommt nicht darauf an, ob nur der Gekündigte oder auch die anderen den Grund gesetzt haben; geschützt wird nicht nur der ruhige Mieter, sondern auch das Interesse des Vermieters an Ruhe und Ordnung im Haus.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1930, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1930)

Der Hauseigentümer kann bei Streitigkeiten und Übergriffen zwischen mehreren Mietern alle oder auch nur einen von ihnen kündigen, wobei es unerheblich ist, ob nur der Gekündigte allein oder auch die anderen Mietparteien den Kündigungsgrund nach § 19 Abs 2 Z 3 MG gesetzt haben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067596 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Genannte Normen

MG §19 Abs2 Z3 A2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Kündigung gegen mehrere Mitmieter

Ja. Mehrere Mieter derselben Wohnung bilden eine Gemeinschaft und müssen im Kündigungsverfahren alle beteiligt werden. Eine Kündigung, die sich nur gegen einen von ihnen richtet, wird abgewiesen. Dasselbe gilt für eine Räumungsklage gegen Personen, die ihr Recht gemeinsam ableiten.

günstig für Mieter Kündigung bei mehreren Mietern

Nein. Haben mehrere Personen gemeinsam gemietet, wirkt die Kündigung nur gegen jenen Mieter, der den Kündigungsgrund gesetzt hat. Ein Mitmieter, dem nichts vorzuwerfen ist, verliert die Wohnung dadurch nicht.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Kündigung durch einen Miteigentümer
Mietrecht · Teilkündigung eines Mietgegenstands
Mietrecht · Teilkündigung durch den Vermieter