Ist eine kurze teure Untervermietung schon ein Kündigungsgrund?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 29.08.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Kündigungsgrund liegt dann nicht vor, wenn die Möglichkeit zur Entgegennahme der unverhältnismäßigen Gegenleistung durch einen längeren Zeitraum deshalb nicht besteht, weil der Hauptmietzins voraussichtlich erhöht und dadurch die Unverhältnismäßigkeit beseitigt wird.OGH 6 Ob 826/83, 24.10.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068218 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 7 Ob 189/17w, 29.08.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
MG §19 Abs2 Z10 B2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur ausnahmsweise. Ein nicht ausdrücklich erklärter Verzicht des Vermieters auf diesen Kündigungsgrund ist nur anzunehmen, wenn Sie das Objekt mit seiner Zustimmung und seinem Wissen gerade in der Absicht gemietet haben, aus der Untervermietung Einkünfte zu erzielen. Dasselbe gilt, wenn nach den Umständen klar war, dass er gegen erhebliche Vorteile aus der Untervermietung keinen Einwand hat.
Bieten Sie Ihre Wohnung dauerhaft über eine Buchungsplattform tage-, wochen- oder monatsweise an und vermieten sie bei Nachfrage auch, nutzen Sie die Wohnung damit wirtschaftlich aus. Das gilt auch dann, wenn die Vermietung nicht immer gelingt oder gerade beim Zugang der Kündigung niemand darin wohnt. Für den Vergleich der Beträge ist der kürzeste Zeitraum maßgeblich, für den Sie die Wohnung anbieten.