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Verliert der Vermieter sein Kündigungsrecht, wenn er nichts unternimmt?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Untermieter, Vermieter
Solange der Vermieter nicht erfahren hat, wie hoch der tatsächlich gezahlte Untermietzins ist, kann man nicht annehmen, dass er stillschweigend auf diesen Kündigungsgrund verzichtet hat. Er muss auch nicht von sich aus nachforschen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen. Eine bloße Vermutung verpflichtet ihn daher nicht, eine Aufkündigung einzubringen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 21.11.2024 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Ein konkludenter Verzicht des Vermieters auf die Geltendmachung dieses Kündigungsgrundes kann jedenfalls so lange nicht angenommen werden, als der Vermieter von der Höhe des tatsächlich geleisteten Untermietzinses nicht erfahren hat. Eine Erkundungspflicht hinsichtlich der zur Verwirklichung des Kündigungstatbestandes tauglichen Fakten trifft den Vermieter nicht (hier: keine Verpflichtung auf Grund einer bloßen Vermutung eine Aufkündigung einzubringen).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070551 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Verzicht auf einen Kündigungsgrund

Ein stillschweigender Verzicht auf einen Kündigungsgrund liegt nur vor, wenn das Zuwarten des Vermieters keinen vernünftigen Zweifel daran lässt, dass er den ihm bekannten Sachverhalt nicht mehr als Kündigungsgrund geltend machen will. Der Mieter muss also wissen oder aus dem Verhalten des Vermieters mit Recht ableiten können, dass dieser den vollen Sachverhalt kennt. Zudem dürfen dem Mieter keine Umstände bekannt sein, die das Zuwarten aus einem anderen Grund erklären.

günstig für Mieter Zustimmung des Vermieters zur Untermiete

Hat Ihr Vermieter der entgeltlichen Untervermietung zugestimmt und dabei keine Grenze für die Höhe der Untermiete gesetzt, durften Sie das als vorbehaltlose Zustimmung verstehen. Er kann Ihnen dann später nicht mehr wegen eines zu hohen Untermietzinses kündigen. Die Zustimmung schließt diesen Kündigungsgrund aus.

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