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Kann mir wegen zu niedriger Untermiete gekündigt werden?

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Der Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Untermietzins wesentlich niedriger ist als der angemessene Anteil am Hauptmietzins und eine Erhöhung nicht erreicht werden kann.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Dieser Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Untermietzins wesentlich niedriger als der angemessene Teil des Hauptmietzinses ist und eine Erhöhung nicht erreicht werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070699 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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