Zum Inhalt springen

Kann ein Verein für ein Mitglied Eigenbedarf geltend machen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Verein, Vereinsmitglieder
Ein Verein kann dringenden Eigenbedarf nur geltend machen, wenn er die Räume für sich selbst braucht. Auf den Bedarf eines einzelnen Mitglieds kann er sich nicht stützen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 19.09.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1949)

Ein dringender Eigenbedarf kann von einem Verein nur dann geltend gemacht werden, wenn er das Bestandobjekt für sich selbst benötigt; er kann sich aber nicht auf den Bedarf eines Vereinsmitgliedes erstrecken.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068576 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

MG §19 Abs2 Z6 A

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Eigenbedarf einer juristischen Person

Auch eine juristische Person, also etwa ein Verein oder eine Gesellschaft, kann Eigenbedarf geltend machen. Das gilt für jenen Bedarf, den sie zur Erfüllung ihrer eigenen Zwecke, also für ihren Betrieb, hat.

günstig für Vermieter Eigenbedarf aus gesundheitlichen Gründen

Ja, das kann genügen. Dringender Eigenbedarf setzt keine schwere oder gar lebensbedrohliche Erkrankung voraus. Es reicht, wenn das Beibehalten der bisherigen Lage den ohnehin schon bedenklichen Gesundheitszustand leicht zu verschlechtern droht oder eine Besserung verhindert.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Beweislast beim dringenden Eigenbedarf
Mietrecht · Dringlichkeit des Eigenbedarfs bei Kündigung
Mietrecht · Dringender Eigenbedarf des Vermieters
Mietrecht · Selbstverschuldeter Eigenbedarf