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Was muss der Vermieter beim Eigenbedarf genau behaupten?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Hauseigentümer
Wer sich auf dringenden Eigenbedarf stützt, muss vorbringen und beweisen, welcher konkrete Bedarf nach der Kündigung gedeckt werden soll. Es muss also feststehen, wer das Objekt danach nutzen soll und zu welchem Zweck. Solange die beabsichtigte Nutzung nicht feststeht, gibt es keinen dringenden Eigenbedarf.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 19.09.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Der Kläger, der sich auf den Kündigungsgrund des dringenden Eigenbedarfs stützen will, sei es nach § 30 Abs 2 Z 8, 9 MRG oder nach § 31 Abs 1 MRG, hat vorzubringen und zu beweisen, welcher konkrete Bedarf nach der Aufkündigung gedeckt werden soll, also von wem und zu welchem Zweck das Objekt nach der Aufkündigung genutzt werden soll. Nur anhand von Feststellungen zu diesen Themen kann geprüft werden, ob der erforderliche dringende Eigenbedarf besteht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134916 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Beweislast beim selbstverschuldeten Eigenbedarf

Sie als Mieter. Wollen Sie sich gegen eine Eigenbedarfskündigung damit wehren, dass der Vermieter seine Lage selbst verschuldet hat, müssen Sie das behaupten und beweisen.

günstig für Vermieter Beweislast beim selbstverschuldeten Eigenbedarf

Diesen Beweis müssen Sie als gekündigter Mieter erbringen. Wenden Sie ein, der Vermieter habe seinen Eigenbedarf selbst herbeigeführt, tragen Sie dafür die Beweislast.

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