Kann der Vermieter kündigen, wenn er den Bedarf selbst verursachte?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 04.11.2021 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Selbstverschuldeter Eigenbedarf bejaht; der Vermieter hat es unterlassen, Mietrechte an einer Gemeindewohnung im Wege einer Mietrechtsabtretung zu erwerben, indem er eine für die Abtretung notwendige Zustimmungserklärung nicht beibrachte, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre.OGH 1 Ob 135/08x, 16.09.2008
- Es liegt ein selbstverschuldeter Eigenbedarf, der eine Kündigung ausschließt, vor, wenn der Hauseigentümer trotz eines ihm bereits bekannten baldigsten Eigenbedarfs eine andere Wohnung in diesem Haus neu vermietet.OGH 8 Ob 1602/93, 08.07.1993
- Kein Selbstverschulden, wenn zwischen der Vermietung der Wohnung und dem Eintritt des Eigenbedarfs ein Zeitraum von mehreren Jahren liegt.OGH 1 Ob 777/81, 13.01.1982
- Selbstverschulden liegt vor, wenn der Hauseigentümer trotzt des bestehenden Eigenbedarfs eine Wohnung vermietet. Jedoch schließt eine solche Verfügung eine Kündigung wegen eines erst später entstandenen dringenden Eigenbedarfs nicht aus (SZ 19/237).OGH 7 Ob 229/71, 02.02.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068225 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 5 Ob 174/21f, 04.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 136/20s, 04.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 129/18s, 25.10.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie als Mieter. Wollen Sie sich gegen eine Eigenbedarfskündigung damit wehren, dass der Vermieter seine Lage selbst verschuldet hat, müssen Sie das behaupten und beweisen.
Diesen Beweis müssen Sie als gekündigter Mieter erbringen. Wenden Sie ein, der Vermieter habe seinen Eigenbedarf selbst herbeigeführt, tragen Sie dafür die Beweislast.