Wann darf mir der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 19.09.2024 (87 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der beabsichtigte Verkauf des Wohnobjekts erfüllt die Tatbestände des § 30 Abs 2 Z 8 und 9 MRG nicht.OGH 6 Ob 82/08i, 08.05.2008
- Ein gemäßigteres Verständnis der Begriffe "Notstand" und "Existenzgefährdung" ist geboten. Es ist jedoch nicht zulässig, dass die Bestandobjekte bewusst - und damit in nicht schützenswerter Weise - und in Kenntnis der Vermietung erworben wurden, um in Verfolgung eigener wirtschaftlichen Interessen neue Mietobjekte zu schaffen.OGH 1 Ob 111/01g, 29.05.2001
- .... und dass die Beseitigung dieses Notstandes nur durch diese Aufkündigung möglich ist.OGH 7 Ob 527/88, 24.03.1988
- Dies gilt nach wie vor auch für den Kündigungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 8 MRG.OGH 3 Ob 535/84, 27.06.1984
- Hier: TeilkündigungOGH 6 Ob 534/83, 12.04.1984
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Bei der Prüfung, ob ein solcher Notstand gegeben ist, ist ein strenger Maßstab anzulegen. Der bloße Bedarf an Lagerraum für Bettwäsche, die im Sommer zur Förderung des Fremdenverkehrs und der wirtschaftlichen Lage von Gemeindemitgliedern an diese ausgegeben wird kann nämlich den geforderten unabweislichen Notstand nicht herstellen. (Hier: Vermietung knapp vor Entstehung des Eigenbedarfs).OGH 1 Ob 795/81, 27.01.1982
- Wie lange der Vermieter seine misslange Lage hinnimmt, ist jedoch für sein Kündigungsrecht nach § 19 Abs 2 Z 5 MG ohne Bedeutung.OGH 5 Ob 775/80, 31.03.1981
- Beseitigung darf nur durch Aufkündigung des bestehenden Mietverhältnisses möglich sein.OGH 7 Ob 239/74, 05.12.1974
- Drohender gesundheitlicher Schaden.OGH 7 Ob 214/73, 21.11.1973
- Keine Bedachtnahme auf die in § 15 Abs 1 WBFG 1968 bezeichneten Ausmaße der Nutzfläche.OGH 6 Ob 219/73, 30.10.1973
- Hier: Kündigung durch Gewerbliche Selbständigen - Krankenkasse.OGH 6 Ob 94/73, 26.04.1973
- Hier: § 19 Abs 2 Z 6 MG.OGH 5 Ob 37/73, 28.02.1973
- Im Hinblick auf den am Wohnungsmarkt bestehenden Mangel an Wohnräumen ist ein strenger Maßstab anzulegen und darauf Bedacht zu nehmen, ob der gegebene Notstand nur durch die Bereitstellung der aufgekündigten Räume oder auch auf andere Weise beseitigt werden kann.OGH 5 Ob 227/72, 05.12.1972
- Strenger Maßstab - drohender gesundheitlicher Schaden.OGH 7 Ob 229/71, 02.02.1972
- Und es ist von den Verhältnissen des Einzelfalles auszugehen.OGH 6 Ob 132/68, 08.05.1968
- Die Erfordernisse des dringenden Eigenbedarfes müssen streng ausgelegt werden.OGH 6 Ob 301/61, 20.09.1961
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068227 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 87.
- OGH 9 Ob 11/24v, 19.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 108/22d, 06.09.2022, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 80/20f, 03.06.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, das kann genügen. Dringender Eigenbedarf setzt keine schwere oder gar lebensbedrohliche Erkrankung voraus. Es reicht, wenn das Beibehalten der bisherigen Lage den ohnehin schon bedenklichen Gesundheitszustand leicht zu verschlechtern droht oder eine Besserung verhindert.
Nein, nicht schon deshalb. Fällt der dringende Eigenbedarf während des Verfahrens tatsächlich weg, besteht der Kündigungsgrund nicht mehr; Änderungen bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz werden berücksichtigt. Dass der Vermieter oder der Angehörige, für den gekündigt wurde, zu diesem Zeitpunkt eine andere Wohnmöglichkeit in Aussicht hat, bedeutet aber noch nicht, dass der Bedarf weggefallen ist.