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Wird ein aufwendig umgebauter Stall zum Neubau?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Unternehmer, Hauseigentümer
Auch Umbauarbeiten mit beträchtlichen Kosten machen aus einem bestehenden Gebäude keine Neuerrichtung. Das gilt selbst dann, wenn ein Stall- und Tennengebäude für einen modernen Verbrauchermarkt umgebaut wird. Die Ausnahme von den mietrechtlichen Vorschriften greift daher nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 16.04.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Auch die mit beträchtlichen Kosten erfolgten Umbauarbeiten und die Adaptierung des Stallgebäudes und Tennengebäudes für die Zwecke eines modernen Verbrauchermarktes können die im § 1 Abs 4 Z 1 MRG als Voraussetzung für die eingeschränkte Geltung der Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes geforderte Neuerrichtung nicht ersetzten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069257 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Neuschaffung von Mieträumen im Altbestand

Das kann sein. Dass von der alten Bausubstanz noch etwas als äußere Hülle stehen bleibt, schließt eine Neuschaffung von Mieträumen für sich allein nicht aus. Auch beim Dachbodenausbau war vor dem Umbau bereits umbauter Raum vorhanden.

günstig für Vermieter Umbau eines Geschäftslokals keine Erhaltung

Welche Arbeiten als Erhaltungsarbeiten gelten, ist im Gesetz abschließend aufgezählt. Die Kosten für den Umbau eines Lokals, das für Geschäftszwecke grundsätzlich geeignet ist, auf einen besonderen Verwendungszweck fallen nicht darunter.

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