Gilt das Mietrechtsgesetz auch für Flächen ohne Räume?
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ein Vertrag über die Miete einer ganzen Messehalle unterfällt grundsätzlich § 1 Abs 1 MRG.OGH 3 Ob 27/07b, 13.07.2007
- Hier: Gasstation, die aus einem Messgebäude, einer Kontrollwarte und E-Gebäude besteht.OGH 6 Ob 230/05z, 01.12.2005
- Geschäftsräumlichkeiten sind dreidimensional abgeschlossene, geschäftlichen Zwecken dienende Gebilde. Dass diese auch der Allgemeinheit zuhänglich sind, ist nicht erforderlich.OGH 6 Ob 230/05z, 01.12.2005
- Mit der im Gesetz erwähnten Ausnahme, nämlich der gemeinsam mit Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten gemieteten Hausflächen oder Grundflächen.OGH 7 Ob 511/91, 28.02.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069471 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 32.
- OGH 4 Ob 221/21k, 23.02.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 1 · Geltungsbereich
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Fällt ein Mietverhältnis grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, wird vermutet, dass dieses Gesetz gilt. Diese Vermutung kann nur widerlegen, wer eine bestimmte gesetzliche Ausnahme nachweist.
Nein. Ob das Mietrechtsgesetz auf bestimmte Räume anzuwenden ist, können die Vertragsparteien nicht vereinbaren. Auf Ansprüche aus den zwingenden Mieterschutzvorschriften können Sie auch im Vorhinein nicht verzichten.