Gilt das Mietrechtsgesetz auch für ein gemietetes Grundstück?
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 30.01.2024 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ein Vertrag über die Miete einer ganzen Messehalle unterfällt grundsätzlich § 1 Abs 1 MRG.OGH 3 Ob 27/07b, 13.07.2007
- Hier: Gasstation, die aus einem Messgebäude, einer Kontrollwarte und E-Gebäude besteht.OGH 6 Ob 230/05z, 01.12.2005
- Geschäftsräumlichkeiten sind dreidimensional abgeschlossene, geschäftlichen Zwecken dienende Gebilde. Dass diese auch der Allgemeinheit zuhänglich sind, ist nicht erforderlich.OGH 6 Ob 230/05z, 01.12.2005
- Umfassende Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Meinung des jüngeren Schrifttums.OGH 6 Ob 88/05t, 23.06.2005
- Hier: "Fernsehlokalsendeanlage, die im Wesentlichen aus einem ca 32 m hohen Antennenmast und einer ca 8 m² großen ebenerdigen Sendeunterkunft besteht.OGH 9 Ob 47/04h, 17.11.2004
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Blockhaus.OGH 7 Ob 335/98k, 28.04.1999
- Werden jedoch Grundflächen zur Errichtung von Superädifikaten für geschäftliche Zwecke vermietet, sind die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über den Kündigungsschutz dann analog anzuwenden, wenn der Verwendung der vom Mieter auf den Grundflächen errichteten Geschäftsgebäude für den Gebrauch des gesamten Bestandobjekts selbständige Bedeutung zukommt und diese daher im Verhältnis zur Funktion der unbebauten Grundflächen nicht gänzlich in den Hintergrund tritt.OGH 2 Ob 2201/96g, 31.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0066883 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 28.
- OGH 5 Ob 212/23x, 30.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 208/22t, 15.12.2022
- OGH 8 Ob 67/21t, 29.06.2022, Fall aus Burgenland
- OGH 4 Ob 221/21k, 23.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 2/16s, 10.05.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 1 · Geltungsbereich
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Als Geschäftsräumlichkeit gilt jedes rundum abgeschlossene Gebilde, das geschäftlichen Zwecken dient; die Aufzählung im Gesetz nennt nur Beispiele. Es genügt, dass das Objekt diesen Zwecken dient, die Tätigkeit selbst muss nicht darin ausgeübt werden. Ein Zugang für die Allgemeinheit ist nicht nötig.
Ja, in der Regel. Mieten Sie ein Grundstück und steht darauf mit Zustimmung des Eigentümers ein Bauwerk, das dauerhaft dem Wohnen oder Ihrem Betrieb dient, gelten die Regeln des Mietrechtsgesetzes sinngemäß. Der Schutz entfällt, wenn von vornherein nur eine ganz vorübergehende Nutzung geplant war.