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Wer muss das wichtige Interesse an der Änderung beweisen?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Unternehmer, Vermieter
Sie als Mieter. Wenn Sie eine wesentliche Veränderung am Mietobjekt durchsetzen wollen, müssen Sie selbst vorbringen und beweisen, dass daran ein wichtiges Interesse besteht. Das gilt etwa für den Austausch einer Werbeaufschrift nach der Änderung der Geschäftsbezeichnung oder für eine Markise über der Auslage.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Das wichtige Interesse an der beabsichtigten wesentlichen Veränderung (hier: Ersetzung der Werbeaufschrift nach Änderung der Geschäftsbezeichnung) ist vom Mieter zu behaupten und zu beweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069717 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Beweislast des Vermieters bei Veränderungen

Behauptet der Vermieter, Ihre geplante Veränderung beeinträchtige seine schutzwürdigen Interessen, muss er das selbst vorbringen und beweisen. Sie müssen das Gegenteil nicht nachweisen.

günstig für Mieter Verkehrsüblichkeit und eigenes Interesse

Ob eine Veränderung der Übung des Verkehrs entspricht, wird nach objektiven Umständen beurteilt. Beim wichtigen Interesse an der Änderung kommt es dagegen auf Ihr eigenes, persönliches Interesse als Mieter an.

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