Ist eine Zahlung an den Vermieter beim Betriebsübergang verboten?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070486 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 44/19k, 25.04.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12 · Abtretung des Mietrechts
- MRG § 27 · Verbotene Vereinbarungen und Strafbestimmungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine Vereinbarung, nach der für die Zustimmung zum Mieterwechsel ein Entgelt zu leisten ist, widerspricht dem Verbot unzulässiger Ablösen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Zustimmung im Voraus oder erst im konkreten Fall erteilt wurde. Nicht jede solche Zahlung ist aber schon deshalb sittenwidrig; das ist jeweils gesondert zu prüfen.
Nein, nicht ohne gleichwertige Gegenleistung. Ungültig und verboten ist jede Vereinbarung, nach der der neue Mieter einem anderen etwas zu leisten hat, ohne dafür eine gleichwertige Gegenleistung zu erhalten. Es kommt weder darauf an, ob der Vormieter ein Weitergaberecht hatte, noch darauf, wofür die Zahlung ausdrücklich verlangt wurde.