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Bekomme ich die Ablöse für das Nachmieterrecht zurück?

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Ja, wenn der Vermieter dafür keine gleichwertige Leistung erbracht hat. Zahlen Sie dafür, dass er dem Mieterwechsel zustimmt, muss ein Austausch von Leistungen mit echtem Wert nachgewiesen werden. Gelingt dieser Nachweis nicht, können Sie das Gezahlte zurückfordern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Eine nicht durch einen äquivalenten Leistungsaustausch gerechtfertigte Ablöse läßt der Gesetzgeber nur ausnahmsweise, etwa beim Verzicht des Vermieters auf bestimmte Kündigungsgründe (§ 27 Abs 2 lit b MRG), gelten. Auch im gegenständlichen Ablösefall - Entgelt für die Zustimmung des Vermieters zum Mieterwechsel (hier: Präsentationsrecht beziehungsweise nur das Recht auf Nachmieterbenennung ohne jede Festlegung der Vertragsbedingungen) - für den der Gesetzgeber keine Ausnahmeregelung getroffen hat, müßte daher ein Austausch vermögenswerter Leistungen nachgewiesen sein, um dem Mieter die Rückforderung des Geleisteten zu versagen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079717 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Ablöse für Zustimmung zum Mieterwechsel

Nein. Nicht jedes Entgelt, das ein ausziehender Mieter dem Vermieter für die Zustimmung zum Mieterwechsel zahlt, ist eine verbotene Ablöse. Es kommt jeweils darauf an, welche zusätzlichen Umstände die Zahlung sittenwidrig machen.

günstig für Vermieter Rückforderung verbotener Ablösen

Für verbotene Zahlungen an den Vermieter gilt allein die eigene Rückforderungsregel des Mietrechtsgesetzes. Sie können sich daneben weder auf die allgemeinen Regeln über die Rückforderung noch auf die Gewährleistung stützen. Ersatz dafür, dass Sie das Versprochene nicht erhalten haben, bekommen Sie nicht.

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