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Wann gilt eine Heizanlage als gemeinsame Anlage des Hauses?

betrifft Mieter, Vermieter
Nur dann, wenn sie der gemeinsamen Benützung der Bewohner dient. Anlagen, die einzelne Mieter allein nutzen und von deren Benützung die anderen ausgeschlossen sind, zählen nicht dazu. Dasselbe gilt für Anlagen, deren Gebrauch aufgrund von Sondervereinbarungen nur bestimmten Mietern zusteht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Unter die der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Anlagen zur zentralen Wärmeversorgung fallen weder in Sondernutzung einzelner Mieter stehende Anlagen, von deren Benützung anderer Mieter ausgeschlossen sind, noch Anlagen, deren Gebrauch auf Grund von Sondervereinbarungen nur bestimmten Mietern zusteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069988 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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