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Wann gelten die Heizkostenregeln nicht für unser Haus?

günstig für Wärmeabnehmer betrifft Wohnungseigentümer, Mieter, Wärmelieferant, Hausverwaltung
Die Ausnahme für gewerbliche Wärmeerzeuger greift nur, wenn die im Gebäude erzeugte Wärme auch andere Gebäude versorgt, also eine Versorgung ähnlich der Fernwärme vorliegt. Versorgt die Anlage nur das eigene Gebäude, bleiben die Heizkostenregeln anwendbar.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 21.04.2022 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

§ 4 Abs 2 Z 2 HeizKG ist dahin teleologisch zu reduzieren, dass er nur den Fall erfasst, dass ein gewerbsmäßiger Wärmeerzeuger mit Zustimmung der Wärmeabnehmer im Gebäude (in der wirtschaftlichen Einheit) Wärme erzeugt, die nicht nur dieses Gebäude (diese wirtschaftliche Einheit), sondern auch andere Gebäude (andere wirtschaftliche Einheiten) mit Wärme versorgt, also eine fern‑ oder nahwärmeähnliche Versorgung vorliegt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134004 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

HeizKG §4 Abs2 Z2

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