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Darf der Vermieter durch die spätere Antragstellung mehr bekommen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Nein. Wird die Erhöhung der Hauptmietzinse erst nach der Durchführung der Erhaltungsarbeiten bewilligt, ist sicherzustellen, dass dem Vermieter daraus kein Vorteil erwächst. Er soll durch die spätere Antragstellung nicht zusätzlich von der gesetzlichen Investitionsprämie profitieren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 20.04.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Bei Bewilligung einer Erhöhung des Hauptmietzinses nach §§ 18, 19 MRG nach Durchführung der Erhaltungsarbeiten ist sicherzustellen, daß durch die spätere Antragstellung kein Vorteil des Vermieters durch Inanspruchnahme der Investitionsprämie im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 lit b MRG eintritt (so schon 5 Ob 42/84, 5 Ob 28/84).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070197 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Antrag nach Durchführung der Arbeiten

Ja. Der Antrag auf Erhöhung der Hauptmietzinse zur Finanzierung von Erhaltungsarbeiten kann auch noch gestellt werden, nachdem die Arbeiten bereits durchgeführt worden sind.

günstig für Vermieter Vorläufige Erhöhung des Hauptmietzinses

Ja. Eine vorläufige Erhöhung der Hauptmietzinse darf verlängert werden, wenn damit nur die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung überbrückt wird und die Unterlagen dafür bereits vorliegen. Der voraussichtliche Endbetrag darf dabei nicht überschritten werden. Sind die Arbeiten schon fertig, braucht der Vermieter keine neuerliche Zusage abzugeben, und die Gründe der Verspätung müssen nicht erörtert werden.

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