Zum Inhalt springen

Kann der frühere Vermieter den Mietzins nachträglich noch erhöhen?

günstig für Mieter betrifft Vermieter, Mieter von Geschäftsräumen, Unternehmenskäufer
Nein. Die Erhöhung tritt nicht von selbst ein: Sie muss vom Vermieter ausdrücklich verlangt werden, und zwar von dem, der zu diesem Zeitpunkt Vermieter ist. Wurde dem früheren Vermieter der Grund für die Erhöhung nie angezeigt, bleibt ihm nur, Schadenersatz wegen der verletzten Anzeigepflicht zu fordern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 13.02.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Eine Hauptmietzinsanhebung nach § 12a Abs 3 MRG tritt - zum Unterschied vom Mietrechtsübergang- nicht ex lege mit dem Anhebungstatbestand beziehungsweise der ihm folgenden Zinsfälligkeit ein, sondern setzt ein „Verlangen" des Vermieters innerhalb der Präklusivfrist nach § 12a Abs 2 MRG voraus. Dieses rechtsgestaltende, weil leistungsbestimmende Anhebungsbegehren kann jeweils nur derjenige stellen, dem zu diesem Zeitpunkt die Vermieterposition zukommt, weil diese Befugnis zur Rechtsgestaltung streng akzessorisch, also unmittelbar mit der Stellung als Gläubiger verbunden ist. Wenn dem früheren Vermieter während des mit ihm bestandenen Mietverhältnisses der die Anhebung rechtfertigende Umstand niemals angezeigt wurde und ihm damitdie Möglichkeit eines Anhebungsbegehrens genommen war, bliebe ihm nur die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche wegen Verletzung der Anzeigepflicht geltend zu machen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124532 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Mietzinsanhebung nach Eintritt

Treten Sie in einen bestehenden Mietvertrag ein, entsteht das Recht des Vermieters auf Anhebung des Hauptmietzinses bereits mit diesem Eintritt. Die Vorschrift über das Anhebungsbegehren regelt nur, wann die Forderung fällig wird. An den inhaltlichen Voraussetzungen und an der Möglichkeit, rückwirkend zu verlangen, hat sie nichts geändert.

günstig für Vermieter Rückwirkende Erhöhung des Mietzinses

Der Vermieter kann eine Erhöhung des Hauptmietzinses auch für die Vergangenheit geltend machen, soweit die Forderung noch nicht verjährt ist; die Frist beträgt drei Jahre. Anderes gilt nur, wenn er nach den Umständen des Falles erkennbar darauf verzichtet hat.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Schriftliches Anhebungsbegehren des Vermieters
Mietrecht · Mietzinsanhebung bei Weitergabe der Wohnung
Mietrecht · Anhebung des Mietzinses nach Valorisierung