Zum Inhalt springen

Muss ich es büßen, wenn mein Anwalt falsch beraten hat?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Waren Sie auf rechtlichen Rat angewiesen, haben ihn auch eingeholt und sind nur wegen einer unvertretbaren Rechtsansicht Ihres Anwalts teilweise in Verzug geraten, trifft Sie kein Verschulden, jedenfalls aber keine grobe Fahrlässigkeit am Zahlungsverzug.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Kein Verschulden, jedenfalls aber keine grobe Fahrlässigkeit am Zahlungsverzug liegt dem Mieter zur Last, der auf rechtskundigen Rat angewiesen war, ihn auch in Anspruch nahm und nur wegen der - gemessen an § 1299 ABGB - unvertretbaren Rechtsansicht des Rechtsfreundes in Teilverzug gerät.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070373 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Verschulden beim Mietzinsrückstand

Für die sofortige Auflösung genügt, dass die Miete tatsächlich offen ist; auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. Ob Sie den Rückstand grob verschuldet haben, spielt nur dann eine Rolle, wenn Sie ihn rechtzeitig nachzahlen.

günstig für Vermieter Grobes Verschulden beim Mietzinsverzug

Toleriert werden kann im Allgemeinen nur eine Verspätung von wenigen Tagen oder ein Rückstand wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten. Kommt es trotz Mahnung häufig zu Rückständen, liegt grobe Fahrlässigkeit nahe; nur ausnahmsweise kann sie nach den Besonderheiten des Einzelfalls ausgeschlossen sein.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Zurechnung eines falschen Anwaltsrats
Schadenersatz · Anwaltshaftung und hypothetischer Prozessausgang
Mietrecht · Irrtum über den Zahlungsrückstand