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Schadet es mir, wenn ich die Rechtslage falsch eingeschätzt habe?

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Wer im Zweifel über die Rechtslage ist oder sich über einen Zahlungsrückstand irrt, handelt in der Regel nur leicht fahrlässig. Erst wer auf einem Standpunkt beharrt, der bei nüchterner Überlegung erkennbar falsch ist, dem fällt Rechthaberei zur Last. Dann kann von einem bloßen Irrtum nicht mehr die Rede sein.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 17.07.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Zweifel über die wahre Rechtslage können ebenso wie auch ein Irrtum über das Vorliegen eines Zahlungsrückstandes in der Regel nur leichte Fahrlässigkeit begründen; erst das Beharren auf einem bei nüchterner Überlegung als unrichtig erkennbaren Standpunkt kann deutlich machen, dass es kein fehlerhaftes Vorstellungsbild, sondern Rechthaberei gewesen sein muss, die den qualifizierten Zahlungsrückstand herbeigeführt hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070327 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Grobes Verschulden beim Mietzinsverzug

Toleriert werden kann im Allgemeinen nur eine Verspätung von wenigen Tagen oder ein Rückstand wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten. Kommt es trotz Mahnung häufig zu Rückständen, liegt grobe Fahrlässigkeit nahe; nur ausnahmsweise kann sie nach den Besonderheiten des Einzelfalls ausgeschlossen sein.

günstig für Vermieter Verschulden beim Mietzinsrückstand

Für die sofortige Auflösung genügt, dass die Miete tatsächlich offen ist; auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. Ob Sie den Rückstand grob verschuldet haben, spielt nur dann eine Rolle, wenn Sie ihn rechtzeitig nachzahlen.

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