Ist eine Erlaubnis zur Untervermietung etwas Ungewöhnliches?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Verzicht auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes des § 30 Abs 2 Z 6 MRG stellt keine ungewöhnliche Nebenabrede iSd § 2 Abs 1 MRG dar.OGH 6 Ob 127/14s, 17.09.2014
- Ein Verzicht auf alle gesetzlichen Kündigungsgründe stellt eine ungewöhnliche Nebenabrede dar.OGH 5 Ob 102/09z, 10.11.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069531 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 11.
- OGH 3 Ob 139/25z, 28.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 174/18v, 25.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 116/17f, 04.07.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 2 · Haupt- und Untermiete
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Als Weitergabe gilt jede Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten, ob gegen Entgelt oder unentgeltlich. Eine Untervermietung fällt jedenfalls darunter.
Hat der Vermieter nur einer bestimmten Untervermietung zugestimmt, gilt diese Erlaubnis nicht für spätere oder andere Fälle. Auf den Kündigungsgrund verzichtet er nur so weit, wie seine Erlaubnis reicht.