Zum Inhalt springen

Ist eine Erlaubnis zur Untervermietung etwas Ungewöhnliches?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Untermieter, Vermieter, neuer Hauseigentümer
Wird im Mietvertrag vereinbart, dass Sie die Wohnung zur Gänze untervermieten oder weitergeben dürfen, ist das keine ungewöhnliche Nebenabrede.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Die Nebenabreden der Einräumung der Befugnis zur gänzlichen Untervermietung und der Weitergabe des Mietobjektes sind nicht ungewöhnlich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069531 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Untervermietung als Weitergabe

Ja. Als Weitergabe gilt jede Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten, ob gegen Entgelt oder unentgeltlich. Eine Untervermietung fällt jedenfalls darunter.

günstig für Vermieter Reichweite der Erlaubnis zur Untermiete

Hat der Vermieter nur einer bestimmten Untervermietung zugestimmt, gilt diese Erlaubnis nicht für spätere oder andere Fälle. Auf den Kündigungsgrund verzichtet er nur so weit, wie seine Erlaubnis reicht.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Ungewöhnliche Zusatzvereinbarung im Mietvertrag
Mietrecht · Weitergabe durch den Untermieter
Mietrecht · Untermiete statt Abtretung im Zweifel
Mietrecht · Vermietung an einen Miteigentümer