Ist es auch Weitergabe, wenn jemand gratis bei mir wohnt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 23.10.2020 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der Weitergabe iSd § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG geht es um die Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte, also um den tatsächlichen Vorgang des Verlassens der Wohnung durch den Mieter und deren Übernahme durch einen Dritten, die zu keiner Änderung der Parteien des bestehenden Mietvertrages führt. Dieser Vorgang muss vom Willen der Parteien, vor allem des die Wohnung verlassenden Mieters, umfasst sein.OGH 3 Ob 129/13m, 21.08.2013
- Sohin auch und gerade eine Untervermietung.OGH 5 Ob 209/08h, 21.10.2008
- Solange der Mieter die Wohnung weiterhin selbst regelmäßig (wenn auch nicht immer) benützt, liegt - selbst dann, wenn er einem Dritten die Benützung der ganzen Wohnung gestattet - keine Weitergabe in diesem Sinne vor.OGH 4 Ob 75/97a, 22.04.1997
- Somit die Überlassung der Wohnung an den Übernehmer zum regelmäßigen Gebrauch unter Aufgabe der Benützung durch den Weitergebenden (vgl MietSlg 41/37; MietSlg 42317 = WoBl 1991/88).OGH 8 Ob 531/94, 31.08.1994
- Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung ist der Zeitpunkt dieser "Weitergabe" des Mietgegenstandes.OGH 8 Ob 541/91, 27.06.1991
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- Dies betrifft den ersten Fall des § 30 Abs 2 Z 4 MRG. Die Entgeltlichkeit ist wesentlich nur für den zweiten Tatbestand. Hier: Behauptete Untervermietung - Beanspruchung des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 4 1. Fall MRG.OGH 7 Ob 710/89, 09.11.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070718 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 22.
- OGH 8 Ob 68/20p, 23.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 113/20h, 21.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 105/18a, 24.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 189/17w, 29.08.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auf die Weitergabe einer Wohnung ist nur der dafür geschaffene besondere Kündigungsgrund anzuwenden. Der andere Kündigungsgrund, der das Horten mehrerer Wohnungen verhindern soll, kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung.
Besteht ein Weitergaberecht, tritt der neue Mieter auch ohne Einwilligung des Vermieters an die Stelle des bisherigen Mieters. Der Übergang der Rechte und Pflichten ist vollzogen, sobald der Vermieter davon verständigt wurde.